Überwachungen

Die periodische Patentüberwachung von Fachgebieten, Märkten, Wettbewerbern, Rechtsständen, Zitierungen in Bezug auf technische Schutzrechte dient dazu, den neuesten Stand der Technik zu ermitteln oder rechtzeitig Einspruch gegen die Eintragung eines Patentes einlegen zu können.

Die Markenüberwachung hat in in der Regel das Ziel, rechtzeitig Widerspruch gegen eine Markeneintragung innerhalb von 3 Monaten einlegen zu können.

Designüberwachungen dienen dazu, z.B. gegebenenfalls einen Antrag auf Feststellung oder Erklärung der Nichtigkeit wegen fehlender Neuheit / Eigenart von neu eingetragenen Designs einreichen zu können.