Design-Rechtsstand

Ist die Schutzfrist des eingetragenen Designs abgelaufen oder das Design wurde nicht fristgemäß verlängert, so ist das Design erloschen.

Die Ermittlung der Verfahrensstände von deutschen eingetragenen Designs erfolgt über DPMAregister.
https://register.dpma.de/DPMAregister/gsm/uebersicht

Der Verfahrenstand von Gemeinschaftsgeschmacksmustern ist in der DatenbankeSearch plus enthalten.
http://oami.europa.eu/RCDOnline/RequestManager?language=de

 

Die Ermittlung des Verfahrensstandes der internationalen Geschmacksmusteranmeldungen ist über Hague Express Database möglich.
http://www.wipo.int/hague/en/bulletin/search-struct.html

Gern können auch Rechtsstände für weitere europäische und außereuropäische Geschmacksmuster kostenpflichtig im Auftrag (siehe Karte) ermittelt werden.

Mittels einer Design-Überwachung können außerdem auch der Status eines Designs und aller Änderungen überwacht werden.