Patente

Das Patent hat vor allem die Wirkung, dass allein der Patentinhaber befugt ist, die patentierte Erfindung zu benutzen. Als Patente werden technische Erfindungen und Verfahren geschützt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Beim Patent findet eine amtliche Neuheitsprüfung auf Antrag durch den Patentanmelder sowie jedem Dritten statt. Die Patentanmeldung gilt als zurückgenommen, wenn der Antrag nicht bis zum Ablauf von 7 Jahren seit Anmeldung gestellt oder die Gebühr nicht bezahlt wird. Ein Patent läuft maximal 20 Jahre, die mit dem Tag beginnen, der auf den Anmeldetag folgt.

Weitere Informationen wie Anmeldeformulare und Gebührenlisten für eine deutsche Patentanmeldung erhalten Sie unter der Adresse https://www.dpma.de/patente/patentschutz/index.html.

Gebrauchsmuster

Das Gebrauchsmuster bietet auch Schutz für technische Erfindungen, außer für Verfahren. Als Gebrauchsmuster werden technische Erfindungen geschützt, die neu sind, auf einer erfinderischen Lesitung beruhen und gewerblich anwendbar sind. Im Vergleich zum Patent findet für diese Eintragung keine Prüfung auf die genannten sachlichen Schutzvoraussetzungen statt. Im Eintragungsverfahren werden die formellen und nur teilweise auch die sachlichen Schutzvoraussetzungen geprüft. Deshalb sind hier besonders eigene sorgfältige Recherchen notwendig um überprüfen zu können, dass die sachlichen Schutzvoraussetzungen für ein wirksames Schutzrecht bei der Anmeldung tatsächlich vorliegen. Die Schutzdauer beträgt maximal 10 Jahre.

Weitere Informationen über eine Gebrauchsmusteranmeldung und die entstehenden Kosten hierfür erhalten Sie unter der Adresse https://www.dpma.de/gebrauchsmuster/index.html.