Fachbegriffe

  • Jahresgebühren

    Um den Schutz von gewerblichen Schutzrechten aufrechtzuerhalten ist die Zahlung der Jahresgebühren an das Deutsche Patent- und Markenamt erforderlich.
    Eine aktuelle Gebührenordnung finden Sie unter der Adresse www.dpma.de/docs/service/formulare/allgemein/a9510.pdf.