Fachbegriffe

  • Überwachung (Monitoring)

    Unter Überwachungen versteht man die regelmäßige Information über neu veröffentlichte Schutzrechte nach bestimmten Abfrageprofilen. Zweck dieser Informationsdienstleistung ist es, sich ständig auf dem laufenden zu halten. Bei Patenten und Gebrauchsmustern können beispielsweise bestimmte Sachgebiete oder Wettbewerber hierdurch beobachtet werden. Auch bezüglich Marken und Designs sind Überwachungen möglich. Jedes Patentinformationszentrum bietet folgende Überwachungsdienstleistungen im Bereich gewerbliche Schutzrechte an:
    - Patentüberwachung von Sachgebieten und/oder Wettbewerbern
    - Überwachungen der Rechtsstandes von Patenten oder Gebrauchsmustern
    - Überwachung von Marken
    - Überwachung von Designs

    Das Überwachungsprofil wird in Zusammenarbeit mit dem Kunden erstellt und dieser erhält in vereinbarten Zeitintervallen die entsprechenden Treffer. Hierbei können die bibliographischen Daten (Dokumentennummer, Veröffentlichungsdatum, Anmeldedatum, IPC-Klassifikation, Patentanmelder, Erfinder, Titel) ausgedruckt oder auf Datenträger, oder auch die Titelseite mit Zusammenfassung und Zeichnung enthalten sein. Die Patentüberwachungen sind auch in elektronischer Form möglich.

  • Unionsmarke

    Die Unionsmarke ermöglicht mit einer einzigen Anmeldung einen einheitlichen Schutz einer Marke für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante (Spanien) ist für die Eintragung zuständig.

  • Unionspriorität

    ... unterliegt in etwa den Bedingungen der inneren Priorität. Für eine im Ausland vorgenommene Erstanmeldung kann deren Priorität bei der Anmeldung in der Bundesrepublik Deutschland beansprucht werden. (Unionspriorität nach PVÜ).

  • Urheberrecht

    Mit dem Urheberrecht werden schöngeistige Schöpfungen wie Literatur, Musik, Kunst, etc. geschützt. Ferner sind aber auch wissenschaftliche und andere geistige Leistungen wie z. B. Computerprogramme durch das Urheberrecht geschützt. Die Entstehung des Rechts erfolgt automatisch mit der Entstehung des Werkes, wobei nicht konkret ausgeführte Ideen und amtliche Produkte ausgenommen sind. Einer gesonderten Anmeldung des Urheberrechts bedarf es nicht. Das Recht besteht bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

  • UrhG - Urhebergesetz

    Eine Ausgabe finden Sie unter der Adresse www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht

  • USPTO

    US-Patent- und Markenamt
    Weitere Informationen erhalten Sie unter www.uspto.gov.

  • UWG

    Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verbietet nach §1 Wettbewerbshandlungen im geschäftlichen Verkehr, die gegen die guten Sitten verstoßen. Der Maßstab für die „guten Sitten“ ist die Auffassung des verständigen und gerecht denkenden Durchschnittsgewerbetreibenden. Dieser Maßstab ist damit je nach dem Bereich, in dem Wettbewerbshandlungen betrieben werden, unterschiedlich. Es kommt ferner auf die Auffassung der Allgemeinheit an.
    Weitere Informationen erhalten Sie unter www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004