Fachbegriffe

  • Widerruf des Patents

    ... erfolgt, wenn sich ergibt, dass
    - mangelnde Patentfähigkeit
    - unzureichende Offenbarung
    - widerrechtliche Entnahme
    - oder unzulässige Erweiterung

    vorliegen. Der Einsprechende muss zumindest einen dieser Gründe vorbringen und belegen. Trifft ein Widerrufsgrund nur teilweise zu, lautet der Beschluss auf „beschränkte Aufrechterhaltung“. Das Patent hat nunmehr einen geringeren Schutzbereich. Bei vollem Widerruf gelten die Wirkungen des Patents als von Anfang an nicht eingetreten. Diese Änderungen werden im Patentblatt bekanntgemacht.

  • WIPO

    Die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit Sitz in Genf. Ihr Zweck ist es, den Schutz des geistigen Eigentums durch Zusammenarbeit der Staaten weltweit zu fördern und die verwaltungsmäßige Zusammenarbeit der zum Schutz des geistigen Eigentums durch internationale Verträge gebildeten Verbände zu gewährleisten.

  • WO

    Kurzbezeichnung für PCT-Publikationen