Piraterie-Abwehr und Durchsetzung

Unternehmen, die hohe Aufwendungen in ihre Produktentwicklung gesteckt haben, müssen oft erleben, dass Trittbrettfahrer ihre Produkte oder Dienstleistungen nachahmen. In vielen Fällen schrecken sogar registrierte oder erteilte Schutzrechte die Piraten nur wenig ab. In anerkannten Studien zur Verbreitung des Ideen-Diebstahls wird belegt, dass ein hoher Prozentsatz der Unternehmen häufig sogar unwissentlich betroffen sind. Darunter sind viele besonders innovative KMU.

Wenn sich aus unerklärlichen Gründen die Kundenbeschwerden über die eigenen Produkte häufen oder plötzlich stärker rückläufige Verkaufszahlen zu beobachten sind, ohne dass es dafür plausible Gründe gibt, sollte geprüft werden, ob nicht Nachahmer am Werk sind, um Marktanteile mit minderwertigen Produkten zu erlangen.

Spätestens in einer solchen Situation sollten Nachforschungen einsetzen. Dies ist in der globalen Wirtschaft nicht ganz einfach. Oft gelingt dies nur in der Kooperation mit Partnern, Dienstleistern und anderen möglicherweise betroffenen Unternehmen.

 

Sind die Piraten erst einmal identifiziert, können juristische Schritte zur Durchsetzung angegangen werden. Voraussetzung sind zumeist eigene angemeldete Schutzrechte, wobei Patente bereits geprüft und erteilt sein müssen. Solche rechtlichen Mittel sind die Berechtigungs-Anfrage, die Abmahnung, die einstweilige Verfügung, aber auch die Grenzbeschlagnahme, um rechtlich schnell reagieren zu können.

Für eine effektive Piraterie-Abwehr ist zudem eine gute Organisation des Wissensmanagements im Unternehmen selbst wichtig, um den Abfluss von Kernwissen zu verhindern. Eine entsprechend ausgerichtete Unternehmenskultur sensibilisiert Mitarbeiter und Partner für den eigenen Know-how-Schutz.

Schließlich nutzen einige Unternehmen technische Wege des Kopierschutzes, um den Nachbau ihrer Produkte zu erschweren.