Rechtsstandsüberwachungen

Unter Überwachungen versteht man die regelmäßige Information über neu veröffentlichte Schutzrechte nach bestimmten Abfrageprofilen. Zweck dieser Informationsdienstleistung ist es, sich ständig auf dem Laufenden zu halten.

Der regelmäßige, möglichst monatliche Zugriff auf die  Register der jeweiligen Patentämter gibt Auskunft über den aktuellen Verfahrensstand der jeweiligen Schutzrechte. Damit kann man z.B. rechtzeitg darauf reagieren, wenn ein Schutzrecht erteilt bzw. eingetragen wird, um fristgemäß Einspruch (innerhalb von 3 Monaten [ab 01.04.2014: innerhalb von 9 Monaten] bei einem deutschen Patent) bzw. Widerspruch (innerhalb von 3 Monaten bei einer deutschen Marke) einlegen zu können.