Fachbegriffe

  • DABEI

    Deutsche Aktionsgemeinschaft Bildung-Erfindung-Innovation e.V. DABEI wurde 1982 gegründet und hat sich die Aufgabe gestellt, die technisch-wissenschaftliche Kreativität in Wirtschaft, Bildung und Gesellschaft zu fördern.
    DABEI, Postfach 200407, 53134 Bonn, Tel.: 0228/317980
    www.dabei-info.de

  • DEKLA

    Diese sogenannte Prüferklassifikation des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) basiert auf der IPC und wurde von den Prüfern des DPMA eingeführt, um noch feiner klassifizieren zu können.
    Eine aktuelle Version der DEKLA finden Sie unter www.depatisnet.dpma.de/ipc, wobei dort links unter Anzeigeoptionen die Auswahl "DEKLA-Gruppen" markiert werden muss.

  • Design

    Schutz des Designs bzw. der ästhetischen Gestaltung für Muster, Modelle und Schriftmuster. Voraussetzung für den Schutz ist, dass das Design ein neues und eigentümliches Erzeugnis ist und sich durch eine sogenannte Eigenart auszeichnet, d.h. das Muster muss sich bezüglich seines äußeren Eindrucks, den es bei einem informierten Benutzer hervorruft von einem anderen vergleichbaren Muster unterscheiden. Gegenstand des Schutzes kann z.B. die äußere Gestaltung von Gegenständen des täglichen Bedarfs, aber auch das Äußere von Maschinen oder Fahrzeugen sein.
    Weitere Informationen über eine deutsche Design-Anmeldung und eine Gebührentabelle erhalten Sie unter der Adresse www.dpma.de/design.

  • DesignG - Designgesetz

    Mit einem Design werden Farb- und Formgestaltungen zwei- oder dreidimensionaler gewerblicher Erzeugnisse geschützt, die geeignet sind, den visuell wahrnehmbaren optischen Formensinn des Menschen anzuregen. Das Design schützt die "schöne Form". Nicht schutzfähig sind z. B. Verfahren und Produkte der Natur. Formal bestehen die materiell-rechtlichen Voraussetzungen zur Anerkennung eines Designs, die jedoch nicht geprüft werden, in Punkten wie: Neuheit, Reproduzierbarkeit, ästhetische Wirkung, schöpferische Eigenart, die von der Funktion unabhängig ist, etc. Die Anmeldung des Designs erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt und gilt maximal 25 Jahre ab Anmeldetag, wobei der Verlängerungsturnus jeweils 5 Jahre beträgt.
    Eine Ausgabe finden Sie unter der Adresse www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/geschmmg_2004.

  • DesignV

    Designverordnung

  • Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)

    Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), gelegentlich umgangssprachlich als Bundespatentamt bezeichnet, ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz mit Hauptsitz in München und Außenstellen in Jena und Berlin. Das Patentamt ist die Zentralbehörde auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland. Die Behörde ist unter anderem für die Erteilung von Patenten, die Eintragung von Gebrauchsmustern, Marken und Designs sowie die Information der Öffentlichkeit über bestehende gewerbliche Schutzrechte zuständig.