Fachbegriffe

  • HalblSchG

    Halbleiterschutzgesetz
    Im Gegensatz zum PatG / GbrMG bezieht sich das HalblSchG auf bestimmte Topographien von Halbleitern (Mikrochips) oder Teile von solchen, ferner auf die Darstellung zur Herstellung von Topographien. Es ist nicht anwendbar auf Funktionen und technische Merkmale von Halbleitern. Die Anmeldung erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt. Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre ab Anmeldetag oder dem Tag der ersten Verwertung. Eine Prüfung auf materiell-rechtliche Voraussetzungen erfolgt nicht.

  • HGB - Handelsgesetzbuch

    Eine Ausgabe finden Sie unter der Adresse www.gesetze-im-internet.de/hgb

  • HMA - Haager Musterabkommen (Design)

    Weitere Informationen finden Sie unter der Adresse www.wipo.int/hague/en.