Fachbegriffe

  • KartellG

    Kartellgesetz, auch GWB - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
    Eine aktuelle Ausgabe finden Sie unter www.gesetze-im-internet.de/gwb.

  • Kartellrecht

    Kartellrechtgesetze verhindern Beschränkungen des Wettbewerbs, die durch Verträge, Beschlüsse oder abgestimmte Verhaltensweisen von Unternehmen entstehen können und gewährleisten so seinen Bestand. In einer freien Marktwirtschaft muss ein freier Wettbewerb zwischen den am Markt konkurrierenden Teilnehmern bestehen. Der freie Wettbewerb kann von Unternehmen und Unternehmensvereinigungen durch Verträge, Beschlüsse oder abgestimmte Verhaltensweisen unterlaufen werden, wenn diese zu Kartellen oder kartellähnlichen Zuständen führen.

  • Kombinationserfindung

    Eine Kombinationserfindung liegt vor, wenn mehrere Elemente zum Erreichen des Erfolgs zusammenwirken, sich gegenseitig beeinflussen und ergänzen. Das nennt man funktionelle Verschmelzung. Die Prüfung ist auf die Gesamtkombination abzustellen. Somit spielt es keine Rolle für die Erfindungshöhe, wenn einzelne Elemente an sich bekannt sind.