Fachbegriffe

  • Marke

    Die Marke dient dazu, die Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Als Marke können z.B. Worte, Buchstaben, Zahlen und Abbildungen, Hörzeichen und dreidimensionale Gestaltungen geschützt werden. Der Markenschutz ist ohne zeitliche Beschränkung für je zehn Jahre verlängerbar.

  • MarkenG - Markengesetz

    Um die Waren oder Dienstleistungen eines Geschäftsbetriebes von den Waren oder Dienstleistungen eines anderen zu unterscheiden, kann ein Zeichen geschaffen und beim DPMA zur Eintragung in das Markenregister angemeldet werden. Nachdem das angemeldete Zeichen auf Schutzfähigkeit geprüft wurde, wird es eingetragen. Nach der Eintragung kann der Inhaber eines früheren Zeichens innerhalb 3 Monate Widerspruch erheben, wenn sein früheres Zeichen gleich oder ähnlich verwechslungsfähig ist und für gleiche oder gleichartige verwechslungsfähige Waren angemeldet wurde.
    Eine Ausgabe finden Sie unter der Adresse www.gesetze-im-internet.de/markeng.

  • MMA

    Madrider Markenabkommen
    Weitere Informationen finden Sie unter www.wipo.int/madrid

  • Monitoring

    sieheÜberwachungen