Fachbegriffe

  • Namensrecherche

    Mit einer Namensrecherche kann ermittelt werden, ob ein Wettbewerber ein Schutzrecht auf ein bestimmtes Produkt oder Verfahren, oder welche Patente eine Firma oder ein Erfinder angemeldet hat. Weiterhin kann festgestellt werden, ob ein Mitbewerber sich ein neues Geschäftsfeld erschließen möchte. Durch eine Namensrecherche ist es auch möglich, einen Experten für ein bestimmtes Gebiet zu suchen. Die Patentinformationszentren führen Namensrecherchen für Sie durch.

  • Neuheit

    Eine Erfindung muss neu sein, d. h. sie darf aus dem Stand der Technik, der vor dem Anmeldetag oder dem Prioritätstag veröffentlicht wurde, nicht bekannt sein. Vorangegangene Veröffentlichungen müssen hierbei nicht Patentveröffentlichungen sein, sondern können auch aus der Fachliteratur oder sonstigen öffentlich zugänglichen (nachweisbaren) Medien bzw. Quellen stammen. Beim Gebrauchsmuster besteht eine 6-monatige Neuheitsschonfrist. Eine Veröffentlichung der Erfindung (beispielsweise durch Ausstellung auf einer Messe) ist nicht neuheitsschädlich, wenn dies innerhalb von 6 Monaten vor dem Anmeldetag oder vor dem Prioritätstag durch den Anmelder oder den Rechtsvorgänger geschah. Dem Anmelder einer Erfindung wird empfohlen, sich über den Stand der Technik sorgfältig zu informieren, bevor er ein Patent beantragt. Er sollte vor Einreichung einer Anmeldung in jedem Fall die Druckschriften des technischen Gebiets durchsehen, dem der Gegenstand des Patents angehört. Entsprechende Recherchen können in allen Patentinformationszentren unter fachkundiger Anleitung durchgeführt werden.

  • Nichtigkeitsklage

    Während der gesamten Laufzeit eines erteilten Patentes kann eine Nichtigkeitsklage gegen das Patent bzw. gegen den Inhaber des Patentes beim Bundespatentgericht eingereicht werden. Allerdings nicht während der Einspruchsfrist und nicht während eines Einspruchsverfahrens. Eine Nichtigkeitsklage kann nicht gegen ein Europäisches Patent, sondern nur gegen den nationalen Teil eines Europäischen Patentes eingereicht warden.