Fachbegriffe

  • PatAnmV

    Patentanmeldeverordnung

  • PatBl - Patentblatt

    Einsicht ins deutsche Patentblatt erhalten Sie unter der Adresse www.publikationen.dpma.de.

  • Patent

    Schutz von technischen Erfindungen. Das Patent hat vor allem die Wirkung, dass allein der Patentinhaber befugt ist, die patentierte Erfindung zu benutzen. Als Patente werden technische Erfindungen und Verfahren geschützt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Beim Patent findet eine amtliche Neuheitsprüfung auf Antrag durch den Patentanmelder sowie jedem Dritten statt. Die Patentanmeldung gilt als zurückgenommen, wenn der Antrag nicht bis zum Ablauf von 7 Jahren seit Anmeldung gestellt wird oder die Gebühr nicht bezahlt wird. Ein Patent läuft maximal 20 Jahre, die mit dem Tag beginnen, der auf den Anmeldetag folgt.
    Weitere Informationen wie Anmeldeformulare und Gebührenlisten für eine deutsche Patentanmeldung erhalten Sie unter der Adresse www.dpma.de/patente/anmeldung

  • Patentanmelder

    Der Anmelder ist berechtigt, die Erteilung des Patents zu verlangen. Anmelder kann jeder sein, der parteifähig ist, also jede natürliche oder juristische Person sowie OHG und KG.

  • Patentanspruch

    Der Patentanspruch gibt an, was unter Schutz gestellt werden soll oder ist. Der erste Patentanspruch (Hauptanspruch) muss alle für die Erfindung wesentlichen Merkmale enthalten. Die übliche Unterteilung in Oberbegriff und Kennzeichenteil ist nicht zwingend. Zur besseren Verständlichkeit ist ein nach Merkmalen gegliederter Anspruch empfehlenswert.
    Der Oberbegriff gibt den Stand der Technik wieder oder was vom Schutz ausgenommen sein soll; das Kennzeichen enthält den Kern der Erfindung. Die Unteransprüche stellen weitere Ausgestaltungen des Hauptanspruchs heraus.

  • Patentanwalt

    Patentanwälte sind die nach der Patentanwaltsordnung berufenen Berater und Vertreter für folgende Themenbereiche: Gewerbliche Schutzrechte, Schutz von Datenverarbeitungsprogrammen, Sortenschutzrechte, Topographien, Arbeitnehmererfindungen
    Suchmöglichkeiten nach Patentanwälten im Internet gibt es unter www.patentanwaltsregister.de

  • Patentfamilienrecherche

    Mit einer Patentfamilienrecherche lässt sich feststellen, in welchen Ländern ein bestimmtes Patent Schutz genießt bzw. welche Länder für ein bestimmtes Produkt „frei“ sind.

  • Patentinformationszentrum

    In Deutschland existiert ein Netz von Patentinformationszentren, die der Öffentlichkeit neben einem umfangreichen Schriftenbestand zu Patenten, Marken und Mustern weitere Dienstleistungen wie Recherchen über gewerbliche Schutzrechte, Schriftenbestellung, Seminare und Veranstaltungen anbieten. Patentinformationszentren informieren über allgemeine Fragestellungen zu gewerblichen Schutzrechten wie Anmelde- und Erteilungsverfahren, Kosten, Laufzeiten etc.

  • Patentstatistische Analyse

    Eine patentstatistische Analyse wertet eine größere Anzahl von bibliografischen Patentdaten nach unterschiedlichen Aspekten aus. Sie wird beispielsweise durchgeführt, um festzustellen welche Mitbewerber auf einem bestimmten Technikgebiet oder auf welchem Gebiet ein Mitbewerber tätig ist. Weiterhin kann dadurch die Aktualität eines technischen Gebietes oder mögliche Zielmärkte ermittelt werden. Außerdem kann festgestellt werden, welcher Patentanwalt auf einem bestimmten Gebiet Anmeldungen durchführt. Jedes Patentinformationszentrum führt patentstatistische Analysen für Sie durch.
    Über die kostenfreien Datenbanken des Internet können solche patentstatistischen Analysen nicht durchgeführt werden

  • Patentüberwachung

    siehe auch Überwachungen
    Unter Patentüberwachungen versteht man die regelmäßige Information über neu veröffentlichte Patente nach bestimmten Abfrageprofilen. Gründe für permanente Patentüberwachungen sind z. B:
    - ständiger aktueller Wissensstand über neue Entwicklungen auf einem Sachgebiet
    - ständig auf dem Laufenden sein über die Aktivitäten von Wettbewerbern
    - wissen, wie sich die Rechtslage von einzelnen, besonders interessanten Schutzrechten entwickelt.

  • Patentverletzung

    Eine Patentverletzung begeht, wer unerlaubt eine patentierte Erfindung benutzt. Dieser kann auf Unterlassung bzw. Schadensersatz verklagt werden. Schuldhaft handelt dabei ein Gewerbetreibender, wenn er Nachforschungen nach Schutzrechten unterlässt. Art und Umfang der Schuld ist von der Größe des Betriebes abhängig. Für Gebrauchsmuster gelten sinngemäß dieselben Regelungen.

  • Patentverwertung

    Nach Anmeldung bzw. Erteilung eines Patentes stellt sich insbesondere für freie Erfinder, jedoch teilweise auch für Unternehmen die Frage nach der wirtschaftlichen Umsetzung. Die wirtschaftliche Nutzung von Erfindungen stellt häufig für Anbieter und Verwerter ein Problem dar. Bereits bei innerhalb eines Unternehmens entstandenen Erfindungen fällt es oft schwer, technische Ideen zutreffend zu bewerten und in das Produktspektrum oder den Produktionsprozess einzubinden. Noch größer sind die Schwierigkeiten bei der Verwertung von Erfindungen, die im Unternehmen selbst nicht benutzt werden und anderen Unternehmen angeboten werden sollen. Mit diesen Verwertungsschwierigkeiten sind auch freie Erfinder konfrontiert.

  • PatG

    Patentgesetz
    Das Patentgesetz bezieht sich ausschließlich auf technische Erfindungen. Es ist nicht anwendbar auf Entdeckungen, Tierarten und Anweisungen an den menschlichen Geist wie Pläne, Spiele, Regeln, Computerprogramme ohne direkten Hardwarebezug, etc. Die Anmeldung von Erfindungen erfolgt beim -> Deutschen Patent- und Markenamt und gilt beim Vorliegen der materiell-rechtlichen Voraussetzungen (Neuheit, erfinderische Tätigkeit, gewerbliche Verwert- bzw. Anwendbarkeit) ab Anmeldetag maximal 20 Jahre, wobei ab dem dritten Jahr eine jährliche kostenpflichtige Verlängerung notwendig ist. Im Gegensatz zum ->Gebrauchsmustergesetz erfolgt vor der Erteilung des Patents - und der damit verbundenen Entstehung des Rechts - eine explizite Prüfung der materiell-rechtlichen Voraussetzungen.
    Weitere Informationen erhalten Sie unter www.gesetze-im-internet.de/patg/index.html.

  • PATLIB

    Netzwerk der Patentinformationszentren in Europa
    Weitere Informationen erhalten Sie unter www.epo.org

  • PCT - Patent Cooperation Treaty

    Dieses 1970 geschlossene Patentübereinkommen ermöglicht die internationale Anmeldung einer Erfindung bei einer zentralen Stelle der WIPO. Das PCT bezieht sich auf die Einreichung und Veröffentlichung von internationalen Patentanmeldungen. Eine entsprechende Anmeldung hat für die in der Anmeldung benannten Mitgliedsländer des PCT Wirkung
    Weitere Informationen erhalten Sie unter www.wipo.int/pct.

  • PIZ

    Patentinformationszentrum - Eine Liste der Patentinformationszentren in Deutschland finden Sie in unserer Mitgliederliste.

  • PMZ

    Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen, wichtige Zeitschrift für den gewerblichen Rechtsschutz
    Weitere Informationen erhalten Sie unter www.blpmz.de.

  • Priorität

    Durch Beanspruchen der Priorität erhält die Anmeldung einen Altersrang, der vor dem Anmeldetag liegt. Dazu bezieht sich der Anmelder auf eine vorschriftsmäßige Ersthinterlegung derselben Erfindung im In- oder Ausland, deren Anmeldetag dann auch für die Nachanmeldung gilt. (Prioritätsintervall maximal 12 Monate).

  • PrPG - Produktpirateriegesetz

    Gesetz zur Stärkung des Schutzes des geistigen Eigentums und zur Bekämpfung der Produktpiraterie. Das Gesetz ist wirksam bei Verletzung von Patenten, Gebrauchsmustern, Topographien, Sorten und Marken (Warenzeichen).

  • PVÜ - Pariser Verbandsübereinkunft

    Die PVÜ verpflichtet alle Verbandsländer wechselseitig, ihren Angehörigen die gleichen Vorteile zum Schutz des gewerblichen Eigentums wie den Inländern einzuräumen.
    Weitere Informationen erhalten Sie unter www.wipo.int/treaties