Fachbegriffe

  • Sachgebietsrecherche

    Sachgebietsrecherchen werden von Firmen, Hochschulen, Einzelerfindern u.a. vor Beginn von Entwicklungsarbeiten durchgeführt, um den Stand der Technik festzustellen oder um Lösungen eines technischen Problems zu ermitteln. Weiterhin werden Sachgebietsrecherchen zur Vermeidung von Schutzrechtskollisionen und als Basis für eigene Patentanmeldungen durchgeführt. Eine Sachgebietsrecherche kann aber auch zur Verteidigung von eigenen Schutzrechten, oder um Schutzrechte von Wettbewerbern zu Fall zu bringen, hilfreich sein. Jedes Patentinformationszentrum führt Sachgebietsrecherchen für Sie durch.

  • Schutzbereich

    Der Schutzbereich eines Patents wird vom Inhalt der Ansprüche bestimmt, Beschreibung und Zeichnung in der Patentschrift dienen lediglich der Auslegung. Inhalt heißt nicht der reine Wortlaut, sondern Sachverhalt. Das Patent gewährt daher nur soweit Schutz, wie die Erfindung in den Ansprüchen offenbart ist. Darüber hinausgehende Teile der Beschreibung/Zeichnung erweitern den Schutzbereich nicht.

  • Sortenschutzgesetz - SortSchG

    Das Sortenschutzgesetz bezieht sich ausschließlich auf Pflanzensorten. Es ist nicht anwendbar auf Arten, die nicht im Artenverzeichnis zum SortSchG enthalten sind. In diesem Fall ist jedoch ein Patentschutz möglich. Die Anmeldung erfolgt beim Bundessortenamt und gilt beim Vorliegen der materiell-rechtlichen Voraussetzungen ab Erteilung 20 bis 25 Jahre (artenabhängig). Die Entstehung des Rechts erfolgt durch Anmeldung und Erteilung des Sortenschutzes, wobei eine materiell-rechtliche Prüfung erfolgt.

  • Sortenzulassung

    Die Zulassung von Pflanzensorten ist in dem Saatgutverkehrsgesetz geregelt. Dieses Gesetz dient dem Schutz des Saatgutverbrauchers und der Versorgung der Landwirtschaft und des Gartenbaues mit hochwertigem Saat- und Pflanzengut leistungsfähiger Sorten. Es schreibt vor, dass bei landwirtschaftlichen Pflanzenarten und Gemüse Saatgut nur dann gewerbsmäßig in Verkehr gebracht werden darf, wenn die betreffende Sorte vom Bundessortenamt zugelassen und in die Sortenliste eingetragen ist.

  • Stand der Technik

    Der Stand der Technik enthält alle technischen Lehren, die
    - irgendwann vor dem Anmeldetag, irgendwo auf der Welt, in irgendeiner Weise der Öffentlichkeit zugänglich waren (vorveröffentlichter Stand der Technik)
    - deutsche, europäische und internationale Anmeldungen (soweit sie in der Bundesrepublik gelten sollen), die vor dem Anmeldetag eingereicht, aber erst nach ihm veröffentlicht wurden (nicht vorveröffentlichter Stand der Technik)

  • StraÜ

    Straßburger Übereinkommen zur Vereinheitlichung gewisser Begriffe des materiellen Rechts der Erfindungspatente

    www.coe.int